Hinweis: Eine Mutation kann maximal 60 Tage vor dem Mutationsdatum vorgenommen werden.
Hinweis
Eine Sistierung wird im Fall von unbezahltem Urlaub angewendet. Beispiele könnten sein: unbezahlter Urlaub für Sabbatical-Jahr, unbezahlter Urlaub nach Mutterschaftsurlaub. Nicht angewendet wird die Sistierung bei Absenz wegen Arbeitsunfähigkeit oder wenn die versicherte Person Ihr Unternehmen endgültig verlässt.
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Erläuterung Sistierungsarten
In der Schweizer Pensionskassen gibt es spezifische Sistierungsarten, die sich auf das Sparen und das Risiko beziehen. Hier eine Erklärung der verschiedenen Arten:
1. Sistierung von Sparen und Risiko
- Definition: Bei dieser Sistierungsart werden sowohl die Sparbeiträge (Altersguthaben) als auch die Risikobeiträge (Versicherungsschutz für Invalidität und Todesfall) ausgesetzt.
- Folgen: Während der Sistierung werden keine neuen Altersguthaben angesammelt, und der Versicherungsschutz für Invalidität und Todesfall entfällt. Das bedeutet, dass die versicherte Person während dieser Zeit weder Alterskapital aufbaut noch im Todes- oder Invaliditätsfall Leistungen erhält.
2. Sistierung des Risikos
- Definition: Hier werden nur die Risikobeiträge (Invaliditäts- und Todesfallversicherung) ausgesetzt, während die Sparbeiträge (Altersguthaben) weiterhin einbezahlt werden.
- Folgen: Die Altersguthaben werden weiterhin aufgebaut, jedoch besteht während der Sistierung kein Schutz gegen Invalidität oder Todesfall. Sollte es während dieser Zeit zu einem Invaliditätsfall oder Todesfall kommen, gibt es keine Leistungen aus der Pensionskasse.
3. Sistierung des Sparens
- Definition: Bei dieser Variante werden nur die Sparbeiträge (zur Altersvorsorge) ausgesetzt, während die Risikobeiträge weiterhin bezahlt werden.
- Folgen: Es erfolgt während der Sistierung keine Ansammlung von Altersguthaben, aber der Versicherungsschutz gegen Invalidität und Todesfall bleibt erhalten. Sollte in dieser Zeit ein Versicherungsfall eintreten, wären Leistungen aus der Pensionskasse gesichert.
Die Sistierung kann ab dem ersten Tag erfolgen, bei welchem kein AHV-pflichtiger Lohn bezahlt wird, höchstens 2 Jahre.
Jede dieser Sistierungsarten hat spezifische Auswirkungen auf die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz, und es ist wichtig, sich über die individuellen Konsequenzen im Klaren zu sein, bevor eine Sistierung erfolgt.